Geschichte der AIAG

Die Geschichte der AIAG beginnt 1951 mit dem ersten Kongress in Paris, als die «Internationale Vereinigung der Hagelversicherer» (Association internationale des assureurs contre la grêle), abgekürzt AIAG, gegründet wurde. Zu dieser Zeit handelte es sich um eine ganz neue Idee, eine internationale Vereinigung in der Versicherungsbranche zu bilden. Die einzige von Natur aus international tätige Branche war die Transportbranche. Das Europäische Versicherungskomitee wurde erst 1953 gegründet, und die Europäische Konferenz der Feuerversicherungsgesellschaften folgte 1956. Das Bedürfnis nach internationalen Kontakten, welches besonders nach dem zweiten Weltkrieg aufkam und sich für den Versicherungssektor mit seinem internationalen Charakter gerade aufdrängte, führte zur Gründung der AIAG.

Zu den Gründern gehörten Unternehmen aus Frankreich, Deutschland, Italien, den Niederlanden, Schweden und der Schweiz. Die Gründermitglieder der AIAG hatten sich zum Ziel gesetzt durch den Austausch von Informationen, Erfahrungen und Statistiken den Schutz und die Dienste der Hagelversicherungen zu verbessern und zu erweitern. Ursprünglich waren in der Vereinigung nur die direkt operierenden Hagelversicherer zugelassen, damals 60 an der Zahl. Ab 1955 wurden auch Rückversicherer und andere zugewandte Institutionen, jedoch unter Ausschluss der Makler, als sogenannte «abonnierende Mitglieder» ohne Stimmrecht zugelassen. Sie zählten 40 im Jahre 1956. Seit 1997 werden auch Makler als abonnierende Mitglieder aufgenommen, wenn sie mit der landwirtschaftlichen Versicherungsbranche zu tun haben.

Seit einigen Jahren können neben Kulturenversicherern auch Tierversicherer Mitglied der AIAG werden. Die «Internationale Vereinigung der Hagelversicherer» wurde 2007 in „Internationale Vereinigung der Versicherer der landwirtschaftlichen Produktion“ umbenannt. Die bekannte Abkürzung «AIAG» blieb jedoch bestehen. 

 

Das «Büro» als Exekutivorgan umfasste ursprünglich fünf, 1965 dann sieben und ab 1979 schliesslich neun Mitglieder, die auf Vorschlag der Mitgliedsländer durch die Generalversammlung gewählt werden. Vertreter von abonnierenden Mitgliedern können nicht ins Büro gewählt werden. Präsident und Vizepräsidenten sind aus dem Kreis der Büromitglieder zu wählen. Das Büro bestimmt seinerseits einen Sekretär-Schatzmeister. Seit 1963 ist die Amtszeit des Präsidenten auf maximal zwei Amtsperioden, d.h. insgesamt 4 Jahre, beschränkt.

Im Rahmen des alle zwei Jahre stattfindenden Kongresses tauschen Versicherer der landwirtschaftlichen Produktion aus der ganzen Welt ihre Arbeitsmethoden und Erfahrungen aus. Ausserdem findet seit 1977 jährlich ein Expertenseminar, zur Bewertung von Schäden verschiedenster landwirtschaftlicher Kulturen und Risiken, in jeweils wechselnden Ländern, statt. Diese Veranstaltungen haben sich als wichtig erwiesen und erfreuen sich jeweils einer grossen Beliebtheit und Teilnehmerzahl.

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